Die Richtlinie gilt für temporäre Strassenreklamen auf öffentlichem und privatem Grund entlang von Kantons- und Gemeindestrassen in der Region Seetal. Das Konzept bezweckt eine qualitative Integration von Strassenreklamen ins Quartier-, Orts-, Strassen- und Landschaftsbild. Es stellt sicher, dass Werbung die Wohnqualität, die Verkehrssicherheit, die Sicherheit im öffentlichen Raum und die Zirkulationsmöglichkeit für Fussgängerinnen und Fussgänger nicht beeinträchtigt.
IDEE SEETAL
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